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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerruf

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Anca Weigand – Concierge Service Heimhilfe & Assistenz, im weiteren WECO oder WECO Concierge-Service genannt,  Zwieselstraße 30, 83395 Freilassing gelten, sofern nicht nach Maßgabe dieser AGB etwas anderes vereinbart ist, für alle Verträge (schriftlich und mündlich) über die Erbringung von Dienstleistungen bzw. Geschäftsbesorgungen, insbesondere (aber nicht abschließend) von solchen im Bereich des technischen Equipments (z.B. Kaufberatung, Montage, Installation, Support und Service.), für Verträge über die Recherche und Vermittlung oder von (individuellen) Dienstleistungs-, Geschäftsbesorgungs- oder Kauf- wie Werkverträgen bzw. von Angeboten oder Werbe-/Informationsmaterial zum Abschluss derselben, sowie für alle Verträge über individuelle/persönliche Beratungs-, Betreuungs-, Assistenzleistungen, die WECO gegenüber deren Kunden vornimmt (Dienstleistungs- sowie Concierge-Service). Und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit dem vorbeschriebenem gesamtem Dienstleistungs- und Concierge-Service im Zusammenhang stehenden Lieferungen und Leistungen.

1.2 

Das Leistungsangebot von WECO richtet sich dabei an Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unter Unternehmen werden natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gefasst, mit denen Geschäftsbeziehungen entstehen, die in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

1.3 

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, nicht, auch nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Werden für bestimmte Leistungen bestimmte Bedingungen oder spezielle AGB wirksam vereinbart, gehen diese insoweit vor.

1.4

WECO behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den nachstehenden Maßgaben in zumutbarem Umfang – ausgenommen wesentlicher Regelungen – wesentliche Regelungen sind z. B. Art und Umfang sowie Laufzeit/Beendigung des Vertrages – zu ändern. Das setzt voraus, dass eine Anpassung an unvorhergesehene, von WECO nicht veranlasste oder beeinflussbare Entwicklungen erforderlich ist, deren Nichtberücksichtigung das Äquivalenzverhältnis, also die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses, einschlägig stören und zu Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung führen würden, die nur durch eine Anpassung bzw. Ergänzung der Vertragsbedingungen zu beseitigen ist. Entsprechendes gilt, wenn nach Vertragsschluss eine Regelungslücke entstanden ist. Das kann z. B. der Fall sein bei einer für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblichen Änderung der Rechtsprechung. Änderungen werden dem Kunden/Nutzer bzw. Experten schriftlich, Brief oder per E-Mail mitgeteilt. Dieser hat dann die Möglichkeit, den Änderungen, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als veranlasst. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Teilnehmer im Rahmen der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.

 

2. Vertragsgegenstand, Leistungen

2.1

Im Rahmen ihres Dienstleistungs- sowie Concierge-Services bietet WECO (Recherche-/Vermittlungs-) Dienstleistungen, Geschäftsbesorgungen oder vergleichbare Leistungen zur Zeit- und Kosteneffizienz ihrer Kunden an.

2.2

Die Serviceleistungen von WECO lassen sich dabei grundsätzlich. in 2 Bereiche unterteilen:

2.2.1

Dienstleistungsservice

Beim Dienstleistungsservice von WECO beauftragt der Kunde WECO mit der Erbringung von Dienstleistungen oder Geschäftsbesorgungen (wie in Pkt. 1 umrissen) durch eigene Mitarbeiter von WECO, oder mit der Vermittlung von Dienstleistungen oder Geschäftsbesorgungen oder ggf. auch Kauf-/Werkverträgen. Die Einzelheiten der vertragsgegenständlichen Leistungen/des Auftrags ergeben sich aus dem Angebot/ der Beauftragung bzw. Auftragsbestätigung sowie etwaigen einschlägigen gesonderten Vertragsbedingungen. Wenn und soweit WECO Drittleistungen oder Kauf- oder Werk oder sonstige Verträge vermittelt, wird sie nicht Vertragspartner des Kunden. Das Vertragsverhältnis besteht insoweit dann ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten/Partner. Der Vertragsschluss erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten. Auch die Erfüllung der entsprechend vermittelten Verträge erfolgt ausschließlich zwischen dem Dritten und dem Kunden. Es gelten insoweit die jeweiligen Vertragsbedingungen der vermittelten Dienst-/Werkleister/Verkäufer. Die Rolle von WECO beschränkt sich insoweit auf die Vermittlung sowie die Abwicklung der Bezahlung im Wege entsprechender Ermächtigungen nach den Regelungen dieser AGB.

2.2.2

Concierge-Service

Beim Concierge-Services wird dem Kunden während eines vereinbarten Zeitraums ein jederzeit bzw. in dem im konkreten Auftrag / der Vereinbarung/ der Auftragsbestätigung festgelegten Umfang abrufbarer persönlicher Beratungs-bzw. Betreuungsservice, eine persönliche Assistenz oder eine Projektberatung oder -betreuung zu einer vom Kunden bestimmten Aufgabenstellung aus den Bereichen Company, Property, Lifestyle,Health oder Traveling zur Verfügung gestellt. Die Einzelheiten des Auftrags einschließlich einer etwaigen Rahmen- oder Budgetvorgabe ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung/ der Vereinbarung bzw. der Auftragsbestätigung. Dabei wird die vertragsgegenständliche Beratungs- sowie Serviceleistung, soweit nicht im Einzelnen etwas Anderes vereinbart ist oder sich aus dem konkreten Einzelauftrag etwas Anderes ergibt, selbst Gegenstand und Leistungsinhalt des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und WECO. Sofern im Rahmen der Service-Leistung (auch) Fremdleistungen vermittelt werden, gilt 2.2 lit. a Absatz 2 entsprechend.

2.2.2.1

Sonderfall "Betreuung im Krankheitsfall nach Unfall bzw. aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen"

Die Betreuung im Krankheitsfall oder nach einem Unfall durch WECO Concierge Service umfasst ausschließlich Assistenz-Leistungen. "Als Assistenz wird die Ausführung von Tätigkeiten beschrieben, die anstelle des Betroffenen und nach seinen Anweisungen ausgeführt werden. WECO Concierge-Service führt alle die Tätigkeiten aus, die jeder in seinem täglichen Leben durchführt: Grundpflege, Hauswirtschaft, Mobilität und alle weiteren Tätigkeiten wie Handreichungen, Schreiben und Lesen. Fokus dieser Leistung ist demzufolge die Ausführung von Alltagstätigkeiten, die nicht mehr aufgrund der Einschränkung möglich sind. Der Betroffene delegiert und plant die Tätigkeiten der Assistenzperson eigenständig." Zur Assistenz gehören auch Begleitung und Unterstützung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz, im Studium, bei der Freizeitgestaltung und der Teilhabe am sozialen Leben. Sämtliche Leistungen die medizinischem oder pflegetechischem Fachpersonal bedürfen wie Wundversorgung, atemunterstützende Maßnahmen, Absaugen, Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Infusionen und Transfusionen uä. sind ausschließlich Pflegefachkräften oder Ärzten vorbehalten, diese Leistungen werden von WECO Concierge-Service nicht durchgeführt bzw. nur über entsprechende Partnerunternehmen angeboten. Die Gewährleistung der Versorgung mit Medikamenten und Verbandsmaterial während der Assistenztätigkeit erfolgt nur in Absprache mit dem Auftraggeber. Dieser ist verpflichtet wahrheitsgemäß Auskunft über Gesundheitszustand und allen anfallende Maßnahmen während der Anwesenheit von WECO Concierge-Service Auskunft zu geben. 

Bei Demenzkranken und anderen in ihrer Geschäftsfähigkeit beeinträchtigten Personen, z. B. nach erworbenen Hirnschäden, psychischen Erkrankungen oder geistigen oder körperlichen Behinderungen, haftet der Auftraggeber (Sachwalter, vertretungsbefugtes Familienmitglied etc.) für wissentlich oder auch fahrlässig vorenthaltene oder unvollständige Informationen, die eine ordnungsgemäße Betreuung der zu betreuenden Person gefährden oder unmöglich machen. WECO Concierge Service übernimmt in diesem Fall keine Haftung für, während der Assistenz-Leistung, entstandenen Schäden und darüber hinaus entstandenen Folgeschäden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, WECO Concierge Service im Vorfeld über den Gesundheitszustand und die Besonderheiten der zur betreuenden Person umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren. Insbesondere über etwaige gesundheitliche Besonderheiten wie Allergien (sofern bekannt), Lebensmittelunverträglichkeit, soziale Angelegenheiten etc. Im Zweifel ist seitens des Auftraggebers ein Arzt hinzuzuziehen. WECO Concierge Service haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder wenn ein Schaden widerrechtlich verursacht wurde. 

3. Vertragsschluss

3.1 

Die Präsentation/Darstellung ihres Leistungsangebotes seitens WECO stellt eine Einladung zur Einhaltung eines individuellen Angebots an den Kunden dar.

3.2

In Bezug auf den Dienstleistungs-Service vollzieht sich der Vertragsschluss in folgenden Schritten: (1) Der Kunde holt sich, telefonisch oder schriftlich, ein für ihn zunächst unverbindlich ein individuelles Angebot über die angefragte Leistung ein. Dabei kann es sich um ein eigenes Angebot oder eines im Namen Fremddienstleisters bzw. die Vermittlung eines solchen Angebotes handeln. (2) Mit der Zusendung eines entsprechenden Angebotes gibt WECO den verbindlichen Antrag – in eigenem oder fremden Namen – für einen Vertragsabschluss ab oder leitet das Angebot eines Fremd Leisters weiter. Zur Abgabe eines solchen Angebotes ist die WECO nicht verpflichtet. Das Angebot enthält im Rahmen der Kosten, des Preises auch und insbesondere die Angabe darüber, welcher Aufwand in Frage kommt. Auf Punkt 6 wird verwiesen. (3) Der Kunde hat nun die Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen und damit einen verbindlichen Vertrag über die fragliche Dienstleistung abzuschließen, in dem er das Angebot unterschreibt und an WECO übermittelt, oder eine mündliche Zusage erklärt. Grundsätzlich werden Dienstleistungen die von WECO selbst erbracht werden im Vorhinein in Rechnung gestellt. Als Zahlungsmittel gelten Barzahlung oder Vorabüberweisung. Monatliche Zahlung auf Rechnung ist nur Stammkunden nach einem Zeitraum von 3 Monaten möglich. Die Mindestensatzdauer bzw. geringste Buchungszeit beträgt 2 Arbeitsstunden. Darüberhinaus wird jede angfangenen halbe Stunden verrechnet. Fahrtkosten werden indivduell, jeweils pro neuen Auftrag, vereinbart und in der Abrechnung gesondert ausgewiesen. Ist ein Guthaben von Stunden vorhanden, so verfallen diese, wenn die Stunden nicht innerhalb von 12 Monaten ab Auftragsende in Anspruch genommen werden. Tritt WECO nur als Vermittler auf, erfolgt der Vertragsschluss unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Fremd Leister zu dessen Konditionen. (4) Schließlich erhält der Kunde nach Abschluss des Vertrages noch eine E-Mail mit den relevanten Vertragsinformationen. Alle Rechnungen werden entweder persönlich übergeben, oder per E-Mail übermittelt.

3.3 

Der Vertragsschluss nach den vorstehenden Abläufen setzt voraus, dass der Kunde uns im Vorfeld alle relevante Daten zu seiner Person übermittelt hat. Insbesondere Adresse, Erreichbarkeit und eine unterschrieben bzw. mündlich gegebene Auftragsbestätigung.

3.4 

Die Inanspruchnahme der (Vermittlungs-)Dienst-/Serviceleistungen von WECO ist grundsätzlich, sofern nicht anders vereinbart, nicht übertragbar, es sei denn der Auftrag beinhaltet explizit eine entsprechende Kontaktaufnahme mit Dritten. Der konkrete Auftrag kommt erst mit der Bestätigung von WECO zustande. WECO behält sich das Recht zur Ablehnung von Kundenanfragen nach freiem Ermessen ohne Angabe von Gründen vor.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher in Bezug auf Dienstleistungen, Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht, Folgen des Widerrufs), Nichtbestehen bzw. Erlöschen des Widerrufsrechts, Widerrufsformular

Verbrauchern steht grundsätzlich. ein Widerrufsrecht nach den folgenden Maßgaben zu. Auf 4.5 wird verwiesen.

4.1 Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Firma Anca Weigand, Salzburghofener Str. 1, 83395 Freilassing, Telefonnummer: + 49 8654 770 12 76 120, E-Mail-Adresse: widerruf@weco.services mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter eingeschriebener Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

4.2 Hinweis: Ausschluss des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt, wenn der Verbraucher seine Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert und der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.

4.3

Muster Widerrufsformular

 (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus uns senden Sie es zurück) 

An
Firma WECO Conciege Service e.K., Zwieselstraße 30, 83395 Freilassing, Telefonnummer: + 49 8654 770 12 76 120, E-Mail-Adresse: widerruf@weco.services

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/des Verbrauchers(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum_________________________________

4.4 Vorstehende Regelungen dieses Abschnitts gelten für den Fall des unmittelbaren Vertragsschlusses zwischen dem Kunden und WECO. Für vermittelte Verträge gelten insoweit die Vereinbarungen mit dem Drittleister.

Ende der Widerrufsbelehrung.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, mit der Erteilung des Auftrages, alle für die Erfüllung des Auftrages relevanten Informationen, Unterlagen, Auskünfte etc. zu erbringen, damit der vertragsgegenständliche Service erbracht werden kann.

6. Vergütung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Rechnungen Dritter

6.1

Im Rahmen der Dienstleistungsservices (2.2.1) gilt die im Angebot (schriftlich oder mündlich) ausgewiesene Vergütung. Bemessungsgrundlage für die Vergütung ist der kalkulierte Zeitaufwand zzgl. etwaiger Nebenkosten (KFZ Pauschale, Spesen dgl..). Berechnet wird, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, jede angefangene Viertelstunde. Als Zahlungsmittel werden akzeptiert: Barzahlung und Überweisung. Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Durchführung der Leistung - ohne Abzüge zu begleichen. WECO behält sich das Recht vor, die Zahlungsart ohne Angabe von Gründen im Einzelfall selbst festzulegen. Etwaige Fremdleistungen unterliegen den Preisen und Konditionen des Fremd Leisters. Insoweit erfolgt die Abwicklung der Zahlung über den Fremddienstleister oder über WECO im Namen und auf Rechnung Dritter. Die Vergütung ist im Voraus zu entrichten nach dem in 3.3 (3) beschriebenen Verfahren.

6.2

Für den Concierge-Service (2.2.2) gelten die (in der Auftragsbestätigung) ausgewiesenen bzw. vereinbarten Preise.  Soweit nicht – im Rahmen der gesetzlichen Maßgaben – ausdrücklich etwas Anderes ausgewiesen ist, enthalten die Preise die gesetzliche MwSt. Die Leistungen etwaiger vermittelter Fremd Leister werden, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart, von diesen dem Kunden nach den jeweiligen Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Fremd Leister in Rechnung gestellt. Nr. 6 Abs.1 S.4 gilt entsprechend.

6.3 

Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur gegen anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.4

Hilfs- und Assistenzleistungen werden grundsätzlich gesondert vereinbart. Hier gilt in der Regel ein fester Stundensatz, ein fixe Anfahrtspauschale und monatliche Abrechnung.

6.5

Eingangsrechnungen Dritter, wie Waren- oder Lieferrantenrechnungen  oder Dienstleistungen werden grundsätzlich innerhalb von einer 14 tägigen Frist, ohne Abzüge, beglichen. 

7. Datenschutz

Die seitens WECO vom Kunden im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung erhaltenen personenbezogenen Daten wird WECO nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Einschluss etwaiger Einwilligungserklärungen verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt, soweit keine darüber hinaus gehende Einwilligung des Kunden vorliegt, nur zum Zwecke der Auftrags- bzw. Vertragserfüllung.

8. Gewährleistung, Haftung, Verfügbarkeit

8.1 

Bzgl. abgeschlossener Fremdleistungsverträge tritt WECO ausschließlich als Vermittler auf. Insoweit sind, soweit nicht anders vereinbart, Gewährleistungsansprüche grundsätzlich direkt über den Fremd Leister geltend zu machen.

8.2 

WECO ist um eine möglichst konstante Verfügbarkeit des jeweils einschlägigen Portals bemüht. Eine permanente Verfügbarkeit ist jedoch technisch und personell nicht zu gewährleisten. Vor allem Wartungsarbeiten, Sicherheits- oder Kapazitätsaspekte oder sonstige Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von WECO stehen, können zu Störungen oder vorübergehendem Ausfall des Portals führen. WECO wird Wartungsarbeiten möglichst in Zeiten geringerer Frequentierung des Portals durchführen

8.3

WECO haftet für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise voraussehbaren Schaden. WECO haftet insoweit nicht für entgangenen Gewinn.

8.4

WECO erbringt ihre vertragsgegenständlichen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sie wählt eigene Mitarbeiter und Fremdleister sorgfältig aus. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trifft WECO keine Gewähr dafür, dass es sich bei der getroffenen Auswahl der Fremdleister um die jeweils kostengünstigsten vergleichsweise zur Verfügung stehenden Angebote handelt. WECO haftet ferner insbesondere nicht für die Richtigkeit der Angaben, Produktbeschreibungen etc. der (ausgewählten) Fremdleister. Sie trifft insoweit auch keine Überprüfungspflicht. Ebenso haftet WECO nicht für etwaige Nicht- oder Schlechtleistungen bzw. sonstige Pflichtverletzungen der Fremdleister. Der Kunde hat zudem keinen Anspruch auf tatsächliche Vertragsvermittlung bzw. darauf, dass es tatsächlich zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und einem Fremdleister kommt.

8.5 

WECO bemüht sich um eine ununterbrochene, technisch einwandfreie Nutzungsmöglichkeit seiner Homepage, haftet jedoch nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder unterbrochene Nutzungsmöglichkeiten.

8.6 

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet WECO nur in dem Umfang, der als Schaden auch eingetreten wäre, wenn der Teilnehmer die entsprechende Datensicherung durchgeführt hätte, über die der Datenverlust mit vertretbarem Aufwand hätte kompensiert werden können.

8.7 

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten allesamt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens WECO, sowie für deren schuldhafte Verletzung von Gesundheit, Leib oder Leben.

9. Laufzeit

Der Vertrag beginnt mit der unterfertigten oder mündlich kundgemachten Auftragsbestätigung und endet nach der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen von WECO oder nach Ablauf der zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsdauer; bei einer unbestimmten Vertragslaufzeit ist der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, jedoch nicht vor Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 

Es gilt, mit der nachstehenden Ausnahme, dass Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz der Firma Anca Weigand. Dasselbe gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10.3 

Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

10.4 

Firma Anca Weigand – Concierge Service, vertreten durch den Inhaber, Anca Weigand, Zweiselstraße 30, 83395 Freilassing.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 01.10.2022

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